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Einkommen-/Lohnsteuer | Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen
(1) Nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG ist der Vorwegabzug auch dann um 16 v. H. der Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu kürzen, wenn der Arbeitgeber Leistungen für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers während des Veranlagungszeitraums nur zeitweise erbringt. (2) Der Vorwegabzug ist auch dann zu kürzen, wenn der Arbeitgeber nur Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leistet (Bezug: § 3 Nr. 62, § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG).▶VT 348/03
▶Praxishinweise: Der Gesetzgeber hat im Interesse einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Weise – so der BFH – bewusst auf eine komplizierte zeitanteilige Berechnung beim Vorwegabzug verzichtet und sich für eine pauschale Kürzung entschieden. Entscheidend ist allein, dass im jeweiligen Veranlagungszeitraum zu irgendeinem Zeitpunkt Zukunftssicherungs...