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BFH 10.09.2003 XI R 9/02, StuB 5/2004 S. 229

Einkommen-/Lohnsteuer | Begünstigte Entschädigung bei von Anfang an vereinbartem Ersatzanspruch

Eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1a EStG liegt auch dann vor, wenn bereits bei Beginn des Dienstverhältnisses ein Ersatzanspruch für den Fall der betriebsbedingten Kündigung oder Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses vereinbart wird (Abweichung vom , BStBl II S. 703).▶VT 175/04

▶Praxishinweise: Voraussetzung für das Vorliegen einer Entschädigung ist nicht, dass diese anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses vereinbart wurde, sondern allein, dass die Zahlungen Ersatz für entgehende Einnahmen darstellen. Die Entscheidung ist zu einem befristeten Dienstverhältnis ergangen, weshalb eine (teilweise) Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 9 EStG) der Zahlung nicht in Betracht kam, da eine vom Arbeitgeber veranlasste Auflösung des Dienstverhältnisses ...

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