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Aufwendungen für ein nicht vermietbares Gebäude als Anschaffungskosten
Befindet sich ein Wohngebäude vor der erstmaligen Nutzung nach dem Erwerb wegen eines Schadens nicht in einem vermietbaren Zustand, dann führen die Aufwendungen zur Behebung dieses Schadens zu Anschaffungskosten i. S. des § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB. Unerheblich ist, ob der Schaden bereits bei Erwerb vorhanden war (Bezug: § 255 Abs. 1 HGB; § 9 Abs. 1 Nr. 7, § 7 EStG).▶VT 273/03
▶Praxishinweise: Der BFH betont erneut, dass weder die Höhe der Aufwendungen noch der zeitliche Zusammenhang mit der Anschaffung für die Qualifizierung von Anschaffungskosten herangezogen werden können. Anschaffungskosten liegen nach § 255 HGB nur insoweit vor, als sie geleistet werden, um den Vermögensgegenstand (das Gebäude) zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand (= vermietbarer Zustand) zu versetzen. Ist eine Betriebsbereitsch...