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Umsatzsteuer | Entgelt von dritter Seite bei Konkurs des Leistungsempfängers
Für die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung eines Dritten für eine bestimmte Leistung des Leistenden gewährt wird, gelten nach dem (n. v.) die Grundsätze für die Beurteilung einer Zahlung als Entgelt/Gegenleistung zwischen Leistendem und Leistungsempfänger sinngemäß. Entscheidend sei, dass zwischen Leistung und Gegenleistung ein unmittelbarer Zusammenhang bestehe. Dieser ergebe sich regelmäßig aus den vertraglichen Beziehungen zwischen Leistendem und Leistungsempfänger bzw. zwischen Leistendem und zahlendem Dritten. Das Entgelt müsse für die Leistung bzw. für den Umsatz gewährt werden bzw. der Leistende müsse es hierfür erhalten.
Praxishinweise: Im Entscheidungsfall waren die Leistungsempfänger (E) nicht mehr zahlungsfä...