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BFH 14.11.2001 X R 39/98, StuB 5/2002 S. 243

Einkommensteuer | Kein Sonderausgabenabzug bei Renten für nicht ertragbringende Wirtschaftsgüter

Werden anlässlich einer auf die Lebenszeit einer Bezugsperson zeitlich gestreckten entgeltlichen privaten Vermögensumschichtung gleichbleibende wiederkehrende Leistungen (Leibrente) vereinbart, ist deren Ertragsanteil (Zinsanteil) nicht als Sonderausgaben abziehbar.

§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG

Praxishinweise: Der Ertragsanteil einer Rente stellt letztlich einen pauschalierten Zinsanteil dar. Einen Schuldzinsenabzug im Bereich der Sonderausgaben kennt das EStG nicht (mehr). Es ist deshalb auch konsequent, Ertragsanteile von „kauf- oder darlehensähnlichen Geschäften” über Wirtschaftsgüter des Privatvermögens (z. B. eigengenutzte Eigentumswohnung bzw. Haus) nicht zum Sonderausgabenabzug zuzulassen. Der Sonderausgabenabzug bleibt also beschrän...

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