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BFH 07.11.2001 I R 3/01, StuB 5/2002 S. 237

Behandlung von Währungsgewinnen im Zusammenhang mit steuerfreien Dividenden

Schüttet eine ausländische Kapitalgesellschaft Dividenden aus, die nach Maßgabe eines DBA (hier: DBA-Indien 1959/1984) steuerfrei sind, sind die daraus resultierenden Währungsgewinne und -verluste den ausländischen Dividenden nur dann zuzurechnen, wenn sie im Zeitpunkt der Dividendenvereinnahmung entstehen. Bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist dies der Zeitpunkt des Einnahmezuflusses, bei Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) der Zeitpunkt der Forderungsentstehung. Währungskursgewinne und -verluste, die erst im Anschluss hieran eintreten, sind nicht auf die Erzielung steuerfreier ausländischer Einnahmen, sondern auf die Verwaltung der Dividendenforderung zurückzuführen.

(DBA; § 3c, § 4 Abs. 1, 3 und 4, § 5 Abs. 1, § 11 Abs. 1 EStG; § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB)

Praxishinweise: Bei bilanzierenden S...

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