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Datenschutz und Bonitätsprüfung einer GmbH
Angaben einer Wirtschaftsauskunftei, die geeignet sind, etwaige Kreditgeber zu einer sorgfältigen Bonitätsprüfung zu veranlassen, sind für das Kreditgewerbe erforderlich und vom Betroffenen (hier: GmbH) grundsätzlich hinzunehmen (§ 29 BDSG; ).▶VT 159/04
▶Praxishinweise: Der BGH hat sich bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 1985 (NJW 1986 S. 2505) zu dieser Frage umfassend geäußert. Er hat die Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten über den Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit einer Auskunft über die GmbH dann für zulässig erachtet, wenn diese im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Kreditwürdigkeit der Gesellschaft nicht ohne Gewicht sind. Mit der vorliegenden Entscheidung hat er diese Auffassung bestätig...