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Kiesvorkommen in einem Betriebsgrundstück als ein zum Privatvermögen zählendes eigenständiges Wirtschaftsgut?
Ein im Erdreich lagerndes Kiesvorkommen ist gem. nrkr. Urteil des Hessischen (BFH-Az.: IV B 139/03, EFG 2003 S. 1377) nur dann als ein zum Privatvermögen gehörendes Wirtschaftsgut anzusehen, wenn dieser Bodenschatz zur nachhaltigen Nutzung und Verwertung in den Verkehr gebracht wird und sich der Kaufpreis aus dem Preis für Grund und Boden und aus dem Preis für den Bodenschatz zusammensetzt. Diese Voraussetzung sei dann nicht erfüllt, wenn Grund und Boden einschließlich Kiesvorkommen zum Bau einer ICE-Strecke veräußert werden und der Erwerber kein Interesse an der Ausbeutung des Kiesvorkommens habe (Bezug: §§ 6b, 6c, 13 EStG; § 40 Abs. 2 FGO).▶VT 114/04
▶Praxishinweise: (1) Bilanzsteuerrechtlich bildet das Wirtschaftsgut eine Ansatz- und Bewertungseinheit,...