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Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses zum „Squeeze-out” wegen Nichtauslegung der Jahresabschlüsse
Der angefochtene Hauptversammlungsbeschluss einer AG zum Squeeze-out, also zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gem. §§ 327a ff. AktG, ist für nichtig zu erklären, wenn entgegen § 327c Abs. 3 Nr. 2 AktG vor der Hauptversammlung die Jahresabschlüsse für die letzten drei Geschäftsjahre nicht zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt worden sind; die §§ 49 und 63 UmwG geben keine Veranlassung, von dem insoweit unmissverständlichen Gesetzeswortlaut abzuweichen ( u. a., DB 2002 S. 2478).▶VT 265/03
▶Praxishinweise: Eine an §§ 49, 63 UmwG orientierte Auslegung des § 327c Abs. 3 Nr. 2 AktG widerspräche nach Ansicht der Kammer auch der gesetzgeberischen Erwägung, dass die Aktionäre in Vorbereitung der Hauptversammlung durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die auszulegenden Unterlagen umf...