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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug trotz Fehlmaßnahme
Dass ein Vorsteuerabzug bei sog. Fehlmaßnahmen zulässig ist, ist – wie der BFH in seinem Beschluss vom - V B 15/01 (n. v.) festhielt – grds. geklärt.
Praxishinweise: Der BFH weist in seinem Beschluss vom auf das (BFHE 194 S. 498 = StuB 2001 S. 514) und auf das (BFH/NV 2001 S. 1205 = StuB 2001 S. 617) hin. Aus diesen Urteilen ergibt sich bereits, dass dem Unternehmer bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG der Vorsteuerabzug zusteht, wenn er zurzeit des Leistungsbezugs die Absicht hatte, die Eingangsumsätze für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht nach § 15 Abs. 2 UStG ausschließen und er damit eine Umsatztätigkeit gegen Entgelt selbständig auszuüben beabsichtigte. Diese Absicht muss obje...