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Geltendmachung der Ansparrücklage nach § 7g EStG nach Ablauf der Reinvestitionsfrist?
Die erstmalige Geltendmachung der Ansparrücklage nach § 7g EStG ist gem. rkr. (EFG 2001 S. 1359) auch nach Ablauf der Zweijahresfrist für Reinvestitionen möglich. Werde die Ansparrücklage nach Ablauf der Zweijahresfrist erstmalig geltend gemacht, seien erhöhte Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht zu stellen; die bloße Behauptung der Reinvestitionsabsicht sei nicht ausreichend (Bezug: § 7g Abs. 3 EStG).
Praxishinweise: (1) Im Streitfall ließ das FG den Abzug nach § 7g Abs. 6 EStG nicht als Betriebsausgabe zu, weil die Stpfl. ihre Investitionsabsicht nicht nachwies. Stattdessen behauptete die Stpfl. erst nach Ablauf der Investitionsfrist, sie habe im Streitjahr die Absicht gehabt, einen Pkw eines bestimmten Typs zu erwerben. Für das FG war v...BStBl I S. 1441