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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Rückwirkende Anwendung des ErbStG ab verfassungsgemäß
Die rückwirkende Anwendung des ErbStG i. d. F. des JStG 1997 auf Erwerbsvorgänge ab ist nicht verfassungswidrig (§ 31 Abs. 1 BVerfGG; §§ 157 Abs. 1 Satz 2, 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO 1977; §§ 12 Abs. 3, 37 Abs. 1 ErbStG i. d. F. des JStG 1997).▶NWB EAAAB-40274
▶Praxishinweise: Im Streitfall hatte das FA in einem ErbSt-Bescheid die Grundbesitzwerte nach der Neuregelung des § 12 Abs. 3 ErbStG angesetzt. Die Kläger sahen in der Anwendung dieser Vorschrift (Inkrafttreten des Gesetzes: mit Wirkung ab ) eine unzulässige echte Rückwirkung. Der BFH verneinte eine unzulässige Rückwirkung. Durch die Entscheidung des (BStBl II S. 671) sei die Anwendung des alten (verfassungswidrigen) Rechts auf die Zeit bis beschränkt worden und der Gesetzgeber sei aufgefordert worden, bis zum eine Neuregelung ab zu treffen. Durch diese Entscheidung sei die nachträgliche S...