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Vermögensübertragung von Eltern auf Kinder als Anschaffungsvorgang
Die bei Vermögensübertragungen von Eltern auf Kinder bestehende Vermutung für das Vorliegen einer privaten Versorgungsrente ist jedenfalls dann entkräftet, wenn die Vertragsparteien Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und subjektiv davon ausgegangen sind, dass die Leistungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in etwa wertgleich sind (Fortführung der Rechtsprechung; z. B. Urteil vom - X R 193/87, BStBl II S. 465; Bezug: § 4 Abs. 1, § 5, § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 EStG; § 119 Abs. 2, § 121, § 139 BGB).▶VT 90/04
▶Praxishinweise: Im Streitfall hatte der Vater des Kl. (Apotheker) diesem die bisher vermieteten Räume (Teileigentum), in denen die Apotheke betrieben wurde, durch notariellen V...