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Bildung einer Ansparrücklage in zeitlichem Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe
Ob die Investition, für die eine Ansparrücklage gebildet wird, objektiv noch möglich ist, ist gem. nrkr. (BFH-Az.: X R 41/03, EFG 2004 S. 1355) nach den Verhältnissen des Bilanzstichtags zu beurteilen, auf den die Rücklagenbildung erfolgt (Bezug: § 7g EStG).▶NWB PAAAB-24964
▶Praxishinweise: (1) Der Kläger gab seinen Betrieb zum auf. Im Mai 2001 erstellte er die Bilanz zum und bildete eine Ansparrücklage in einem Betrag für drei Wirtschaftsgüter, deren voraussichtliche Anschaffungskosten gleich hoch waren; die Ansparrücklage wurde mit dem höchstmöglichen Betrag von – damals – 50 % der Anschaffungskosten gebildet. Die Investitionen führte der Kläger bis zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe nicht mehr durch.
(2) Das FG erkannte die Ansparrückl...