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Wirksame Erteilung einer Pensionszusage
(1) Dem Schriftformgebot des § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG 1990 wird durch jede schriftliche Fixierung genügt, in der der Pensionsanspruch nach Art und Höhe festgelegt wird. Zweifel daran, ob Schriftstücke eine bindende Zusage einer betragsmäßig fixierten Altersversorgung enthalten, gehen zu Lasten desjenigen, der den Ansatz der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz begehrt. (2) Eine in der Steuerbilanz für eine nicht schriftlich erteilte Pensionszusage gebildete Rückstellung ist in der ersten noch änderbaren Bilanz gewinnerhöhend aufzulösen (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 1, § 6a Abs. 1 EStG 1990; § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).▶VT 60/04
▶Praxishinweise: Die vom Gesetz geforderte rechtsverbindliche Zusage muss zweifelsfrei sein. Dazu ist es erforderlich, das mindestens folgende Voraussetzungen konkret niedergelegt werden:
Zusagezeitpunkt
Lei...