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Eintragung in Insolvenztabelle trotz fehlerhafter Anwendung des § 251 Abs. 3 AO
Ein unbestrittener Eintrag in die Insolvenztabelle hat gem. rkr. (EFG 2002 S. 1274) bei Steuerforderungen die Wirkung eines bestandskräftigen VA. Der unbestrittene Eintrag einer Steuerforderung in die Insolvenztabelle führe zur Erledigung einer Anfechtungsklage, wenn der Streitgegenstand vom eingetragenen Betrag umfasst sei. Die fehlerhafte Anwendung des § 251 Abs. 3 AO bei einem noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheid mache den Feststellungsbescheid nicht nichtig (Bezug: §§ 125, 152 Abs. 3, 351 Abs. 1 AO; § 178 Abs. 1 und Abs. 2 InsO).▶VT 150/03