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Körperschaftsteuer | Angemessenheit der Gewinnverteilung bei einer atypischen GmbH & Still
Gem. rkr. (EFG 2002 S. 1118) gelten die Grundsätze zur Überprüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung bei einer typischen GmbH & Still gleichermaßen für eine atypische GmbH & Still. Allerdings ist für den jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob die Besonderheiten der atypisch stillen Gesellschaft – insbesondere im Hinblick auf die von den atypisch stillen Gesellschaftern entfaltete Mitunternehmerinitiative und das Mitunternehmerrisiko – eine Berücksichtigung bei der Gewinnverteilung erfordern (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 162 AO).▶VT 96/03
▶Praxishinweise: (1) Die Begründung einer atypisch stillen Beteiligung an einer GmbH führt zu einer Mitunternehmerschaft zwischen der GmbH und den atypisch stillen Beteiligten. Dies hat zur Folge, dass über...