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Wirtschaftliches Eigentum bei Schenkung von GmbH-Anteilen
Behält sich der Schenker nicht nur das Gewinnbezugsrecht aus GmbH-Anteilen vor, sondern hat der Beschenkte – bei Risiko des Widerrufs der Schenkung – seine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte entsprechend den Weisungen des Schenkers auszuüben, so sind gem. rkr. (EFG 2002 S. 957) die Geschäftsanteile vermögensteuerlich dem Schenker als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen (Bezug: § 39 Abs. 2 Nr. 1, § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 4, § 9 VStG; § 114, § 110 Abs. 1 Nr. 3 BewG; § 17 Abs. 5 GmbHG).▶VT 24/03