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Einkommen-/Lohnsteuer | Gemeinschaftswidrigkeit der unterschiedlichen Behandlung von inländischen Arbeitgebern und ausländischen Verleihern
(1) Ein ausländischer Arbeitnehmerverleiher und nicht der inländische Entleiher ist aus abkommensrechtlicher Sicht jedenfalls dann regelmäßig Arbeitgeber des beschäftigten Leiharbeiternehmers, wenn dieser lediglich 2 ½ Wochen für den Entleiher tätig ist, sich seine Vergütung im Grundsatz unabhängig von der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit beim Entleiher berechnet und kein Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Einschaltung des Arbeitnehmerverleihers besteht (Abweichung vom BStBl I S. 11 unter 4.). (2) Ein ausländischer Arbeitnehmerverleiher kann anders als ein inländischer Arbeitgeber keine Bescheinigung über die Freistellung von der LSt auf gezahlten Arbeitslohn gem. § 39b Abs. 6 EStG beanspruchen (Abweichung vom Senatsurteil vom - I R 72/96, BStBl II...