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Ersatzwirtschaftsgüter i. S. des § 6b EStG
Die Frage, ob die Rechtsprechung dem in der Land- und Forstwirtschaft gebotenen Strukturwandel durch eine weitere Einschränkung des Realisationsprinzips Rechnung tragen muss, ist gem. (n. v.) nicht von grundsätzlicher Bedeutung (Bezug: § 4 Abs. 1, § 6b, § 13 EStG; § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).
Praxishinweise: Die Beteiligten stritten darüber, ob eine Rücklage für Ersatzbeschaffung auch zulässig ist, wenn anstelle einer zerstörten Scheune eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Wohnungen als Ersatzwirtschaftsgüter errichtet werden. Hierzu hat der (BStBl II S. 488 = StuB 1999 S. 939) entschieden, dass § 6b EStG S. 35gerade auch für die Fälle einer ökonomisch sinnvollen Anpassung von Unternehmen an strukturelle ...