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Auflösende Bedingung beim Verkauf einer wesentlichen Beteiligung als rückwirkendes Ereignis
Wird der Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft (wesentliche Beteiligung i. S. von § 17 EStG) nach Übertragung des Anteils und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises durch den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs, mit dem die Vertragsparteien den Rechtsstreit über den Eintritt einer im Kaufvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung beilegen, rückgängig gemacht, so ist dies ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung (Bezug: § 16, § 17 EStG; § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977).▶VT 1217/03
▶Praxishinweise: Im Streitfall hatte das FA in der Abwicklung des Vertrags einen erneuten entgeltlichen Übertragungsvorgang gesehen und wollte deshalb den ursprünglich erzielten Veräußerungsgewinn nicht zum Wegfall kommen lassen. Dem ist der BFH nicht gefolgt. Waren die Gr...