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StuB 23/2002 S. 1188

Kein Zeugnisverweigerungsrecht des Mitarbeiters eines Steuerberaters

Nach einem (MDR 2002 S. 905) steht dem in einem Honorarprozess als Zeugen benannten Mitarbeiter auch dann, wenn er vom früheren Mandanten nicht von seiner Schweigepflicht entbunden wurde, grundsätzlich kein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu. Das Zeugnisverweigerungsrecht des StB bezieht sich gem. § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auf Tatsachen, die der beruflichen Verschwiegenheit unterliegen. Diese berufliche Verschwiegenheit der StB ergibt sich aus § 57 Abs. 1 StBerG, die ihrer Mitarbeiter aus § 62 StBerG. Ihr unterfällt alles, was in Ausübung oder bei Gelegenheit der Berufsausübung anvertraut oder bekannt geworden ist. Also alles, was den Mandanten betrifft, mit Ausnahme dessen, was der Geheimnisträger als Teil der Öffentlichkeit wahrnimmt oder ihm privat bekannt wird. Der Gegenstand der Ve...

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