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Verrechenbarkeit von Verlusten aus einer gewerblichen Tierzucht
Der laufende Verlust aus gewerblicher Tierzucht (§ 15 Abs. 4 EStG) einer Untergesellschaft ist mit dem Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an der Obergesellschaft zu verrechnen, soweit dieser Veräußerungsgewinn anteilig mittelbar auf Wirtschaftsgüter der Untergesellschaft entfällt (Bezug: § 15 Abs. 4 EStG 1987, jetzt: § 15 Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG).▶VT 841/04S. 1032
▶Praxishinweise: Zwar ist der Gesellschafter der Obergesellschaft nur mittelbar an der Untergesellschaft beteiligt (Beteiligter an der Untergesellschaft ist die Obergesellschaft), doch werden mit der Veräußerung der Beteiligung an der Obergesellschaft auch (mittelbar) die stillen Reserven an der Untergesellschaft veräußert. Es wäre deshalb auch unbillig, die bisher bei der Obergesellschaft zugerechneten nicht ausgleichs- bzw. abzugsfähigen Verluste nicht mit dem Ver...