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Aufwendungen aus in Anspruch genommener Bürgschaft/Garantieerklärung kein Sonderbetriebsvermögen eines KG-Gesellschafters
Aufwendungen aus Bürgschaften und Garantieerklärungen und damit zusammenhängende Nebenkosten, die einem Gesellschafter einer KG daraus entstehen, dass er diese Verbindlichkeiten gegenüber einer GmbH, an der er persönlich nicht beteiligt ist, eingegangen ist, können gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 31/04, EFG 2004 S. 1298) auch dann nicht als Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters bei der KG gewinnmindernd berücksichtigt werden, wenn die KG an der GmbH zu 51 v. H. beteiligt ist (Bezug: § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG).▶VT 796/04
▶Praxishinweise: (1) Kommanditisten der X-GmbH Co. KG (KG) waren zu je 50 v. H. der Kläger Y und B. Nachdem die KG Ende 1990 ihre Geschäftstätigkeit eingestellt hatte, wurde in 1993 über ihr Vermögen das Konkursverfahren eröffnet, das in 1996 aufgehoben wurde. I...