Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei aktiv tätigen Kapitalgesellschaften in der Krise
Das FG Hamburg hat mit rkr. Beschluss vom - V 299/99 (EFG 2002 S. 391) zum Begriff der Verlustzuweisungsgesellschaften Stellung genommen. Gegen die Beweislastumkehr bei Verlustzuweisungsgesellschaften bestehen nach Ansicht des FG angesichts der ungenauen Begriffsbestimmung Bedenken. Bei unzweifelhaft aktiv tätigen Kapitalgesellschaften kann die Gewinnerzielungsabsicht fehlen, wenn angesichts entstandener Verluste objektiv nicht mehr mit der Entstehung eines Totalgewinns zu rechnen ist. Dies kann für atypisch stille Beteiligungen, die in der Krise eingegangen werden, mangels Gewinnerzielungsabsicht zur steuerlichen Nichtanerkennung führen (Bezug: § 15 Abs. 2 EStG).
Praxishinweise: (1) Das FG hatte im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung eines negativen Feststellungsbescheids nach § 69 FGO darüber zu ...