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StuB 17/2002 S. 869

Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf Gesellschafter einer privaten Immobilien-GbR

Die Voraussetzungen der nach § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 15a Abs. 5 Nr. 2 2. Alt. EStG können gem. rkr. (EFG 2002 S. 1036) auch bei einer GbR vorliegen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Die Feststellungslast für die fehlende Wahrscheinlichkeit einer persönlichen Inanspruchnahme nach § 15a Abs. 5 Nr. 2 2. Alt. EStG trägt zumindest dann der Gesellschafter einer solchen GbR, wenn seine Stellung mit der eines Anlegers im Bauherrenmodell vergleichbar ist.

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