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Aufwendungen des Pächters für Wirtschaftsgüter des Verpächters als Betriebsausgabe
Aufwendungen eines Pächters für die Erneuerung der Dacheindeckung eines im Eigentum des Verpächters stehenden und dem Pachtbetrieb dienenden Wirtschaftsgebäudes sind als Betriebsausgaben des landwirtschaftlichen Pachtbetriebs abziehbar, wenn sie in Erwartung des späteren Eigentumsübergangs erbracht worden sind (Bezug: § 4 Abs. 4 EStG).▶VT 557/04
▶Praxishinweise: Im Streitfall war der Kläger (Pächter) bereits vor Abschluss des Pachtvertrags von seinem Vater (Verpächter) durch notariellen Erbvertrag als Hoferbe eingesetzt worden. Während das FA in der Übernahme der Kosten der Dacheindeckung eine nichtabzugsfähige Zuwendung an den Vater sah, bejahten FG und BFH die betriebliche Veranlassung der Aufwendungen. Nach Auffassung des BFH verzichtet bei einer solchen Konstellation der Pä...