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Wahrung des beruflichen Ansehens
Gibt ein StB die Lohnsteueranmeldungen und die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen für seine Mitarbeiter erst verspätet ab, verstößt er vorsätzlich gegen das Gebot, sich auch außerhalb der Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig zu erweisen, die sein Beruf erfordert (§ 57 Abs. 2 StBerG, , DStR 2004 S. 976).▶VT 547/04