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Sonderbetriebsvermögen bei indirekter Grundstücksüberlassung
(1) Ein Grundstück, das die Gesellschafter einer Personengesellschaft an einen Dritten vermieten, damit dieser es der Gesellschaft im Rahmen eines Pachtvertrags zur Nutzung überlässt, kann auch dann Sonderbetriebsvermögen II darstellen, wenn der Mietvertrag langfristig, der Pachtvertrag jedoch (nur) auf unbestimmte Dauer abgeschlossen ist. (2) Das beim BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvL 2/04 anhängige Normenkontrollverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer (Vorlagebeschluss des , EFG 2004 S. 1065 = StuB 2004 S. 571) hat nicht zur Folge, dass alle finanzgerichtlichen Verfahren zur GewSt gem. § 74 FGO auszusetzen sind (Bezug: § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977; § 74 FGO; § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).▶NWB GAAAB-54892
▶Praxishinweise: (1) Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II liegt ...