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Inhaltskontrolle eines Franchisevertrags bei erstmaliger Aufnahme unternehmerischer Tätigkeit
Ein Franchisevertrag unterliegt gem. Beschluss des OLG Oldenburg vom - 9 SchH 12/01 (BB 2001 S. 2499) der eingeschränkten Inhaltskontrolle des § 24 AGBG auch dann, wenn der Franchisenehmer vor Vertragsschluss unternehmerische Tätigkeit nicht ausgeübt hat und der Franchisevertrag der erstmaligen Aufnahme unternehmerischer Tätigkeit dient (entschieden mit Bezug auf § 24 AGBG; § 1 Abs. 1 VerbrKrG).