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StuB 10/2002 S. 518

Inhaltskontrolle eines Franchisevertrags bei erstmaliger Aufnahme unternehmerischer Tätigkeit

Ein Franchisevertrag unterliegt gem. Beschluss des OLG Oldenburg vom  - 9 SchH 12/01 (BB 2001 S. 2499) der eingeschränkten Inhaltskontrolle des § 24 AGBG auch dann, wenn der Franchisenehmer vor Vertragsschluss unternehmerische Tätigkeit nicht ausgeübt hat und der Franchisevertrag der erstmaligen Aufnahme unternehmerischer Tätigkeit dient (entschieden mit Bezug auf § 24 AGBG; § 1 Abs. 1 VerbrKrG).

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