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StuB 10/2002 S. 508

Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG i. d. F. des StBereinG 1999

Im Beschluss vom 6. 2. 2002 - VIII B 82/01 (n. v.) bezweifelt der BFH die Rechtmäßigkeit von Bescheiden, in denen sich die von der Finanzverwaltung im (BStBl I S. 588 = StuB 2000 S. 579, Rz. 36) festgehaltene Auffassung, dass der für die Ermittlung der Über- und Unterentnahmen zu berücksichtigende Anfangsbestand 0 DM betrage, niederschlägt.

Praxishinweise: Es handelt sich um ein Aussetzungsverfahren. Die abschließende Beurteilung ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Das FG Düsseldorf meinte in der vorausgehenden Entscheidung vom 16. 7. 2001 - 15 V 1887/01 A (G,F) (EFG 2001 S. 1269 = StuB 2001 S. 1183), dass der Zweck des § 4 Abs. 4a EStG es gebiete, dass steuerschädliche Überentnahmen erst dann anzunehmen seien, wenn sie zu eine...

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