Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 8/2002 S. 401

Berücksichtigung von ersparten Zinsaufwendungen als fiktive Aufwendungen bei Betriebsaufspaltung

Nach dem (n. v.) scheidet der Abzug eines (fiktiven) steuerlich anzuerkennenden Zinsaufwandes bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus, wenn der Stpfl. durch eine zinslose Darlehensgewährung einer GmbH, die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ihm gegenüber Betriebsgesellschaft ist, privat veranlasste Darlehenszinsen erspart.

Praxishinweise: Abziehbar sind beim Besitzunternehmen nur die Zinsaufwendungen (auch ersparte Zinsaufwendungen), die betrieblich veranlasst sind. Solange der betriebliche Anlass der (ersparten) Zinsaufwendungen nicht nachgewiesen wird, können diese nicht die als vGA dem Gewinn der Besitzgesellschaft hinzugerechnete Zinsersparnis ausgleichen. Anders ausgedrückt (siehe auch

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen