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Darlehen der Besitz-Personengesellschaft an Geschäftspartner der Betriebs-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen
(1) Gewährt die Besitz-Personengesellschaft einer Kapitalgesellschaft, die Geschäftspartner der Betriebs-GmbH ist, ein Darlehen, ist dieses grundsätzlich dem notwendigen Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft zuzuordnen. Das gilt auch, wenn ein Besitz-Personengesellschafter an der Darlehensnehmerin S. 320beteiligt ist, es sei denn, der Vorgang ist als verdeckte Einlage zu werten. (2) Anteile des Besitz-Personengesellschafters an einer Kapitalgesellschaft, die mit der Betriebsgesellschaft in einer für diese vorteilhaften und nicht nur kurzfristigen Geschäftsbeziehung steht, sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen II des Besitz-Personengesellschafters (Bezug: §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 Nr. 2, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).▶NWB SAAAB-44218
▶Praxishinweise: Die Zurechnung einer Darlehensforderung zum Betriebsvermögen kommt stets dann in Betracht, ...