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Grenze der Gewerblichkeit beim An- und Verkauf von Wertpapieren
Der An- und Verkauf von Wertpapieren überschreitet grundsätzlich noch nicht den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung, wenn die entfaltete Tätigkeit dem Bild eines „Wertpapierhandelsunternehmens” i. S. des § 1 Abs. 3d Satz 2 KredWG bzw. eines „Finanzunternehmens” i. S. des § 1 Abs. 3 KredWG nicht vergleichbar ist (Bezug: § 15 Abs. 2 EStG).▶VT 292/04
▶Praxishinweise: Im Streitfall wollte der Kläger erreichen, dass durch eine Qualifizierung als „gewerblich” seine Verluste aus Wertpapiergeschäften in den Einkünftebereich verlagert werden. Der BFH hat nun (erstmalig) versucht, handfeste Kriterien aufzustellen, die eine hohe Indizwirkung für das Vorliegen einer gewerblichen Wertpapierhandelstätigkeit haben und hat sich dabei an die Begriffsbestimmungen des Gesetzes über das Kre...