Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 13.08.2003 XI R 27/03, StuB 7/2004 S. 326

Keine Berücksichtigung der Verlustausgleichsbeschränkungen bei der Ermittlung der Tarifbegünstigung

Für die Berechnung der begünstigten ESt gem. § 34 Abs. 1 EStG in der seit 1999 geltenden Fassung sind die Verlustausgleichsbeschränkungen des § 2 Abs. 3 Sätze 3 ff. EStG nicht zu beachten. Es sind vorrangig die laufenden negativen Einkünfte mit den laufenden positiven Einkünften zu verrechnen; erst danach ist eine Verrechnung mit den begünstigten Einkünften vorzunehmen (Abweichung von R 197 Abs. 3 Satz 4 EStR 1999).▶VT 289/04

Praxishinweise: Die Fünftelregelung ist gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG auf alle außerordentlichen Einkünfte anzuwenden. Die außerordentlichen Einkünfte stellen – so der BFH – eine „besondere Abteilung” der Einkünfte dar und können deshalb auch nicht durch Verluste der gleichen Einkunftsart „aufgezehrt” werden. Dies ist auch vernünftig, da die Eigenschaft „außerordentliche Einkünfte” (§ 34 EStG) nicht im Wege ein...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen