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StuB 6/2003 S. 275

Bürgschaftsinanspruchnahme eines wesentlich beteiligten Gesellschafters als rückwirkendes Ereignis

(1) Ein an einer Kapitalgesellschaft wesentlich beteiligter Gesellschafter kann gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 71/02, EFG 2003 S. 166) Zahlungen auf Bürgschaften für die Gesellschaftsschulden als Auflösungsverluste nach § 17 Abs. 4 EStG geltend machen, wenn die Bürgschaft eigenkapitalersetzenden Charakter hat. Der Auflösungsverlust entstehe in dem Jahr, in dem der Gesellschafter nicht mehr mit Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen rechnen kann, selbst wenn er durch die Bürgschaft erst später tatsächlich wirtschaftlich belastet wird. (2) Ist der ESt-Bescheid für das Auflösungsjahr bereits bestandskräftig, komme eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO in Betracht. Ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung liege jedoch nur vor, wenn der Gesellschafter später Aufwendungen erbringt, ...

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