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Tarifbegünstigte Veräußerung einer Teilpraxis
Ist ein freiberuflich tätiger Arzt sowohl als Allgemeinmediziner als auch auf arbeitsmedizinischem Gebiet tätig, übt er zwei ihrer Art nach verschiedene Tätigkeiten aus. Die Veräußerung eines dieser Praxisteile stellt eine tarifbegünstigte Teilpraxisveräußerung dar, sofern den Praxisteilen die notwendige organisatorische Selbständigkeit zukommt (Bezug: §§ 16 Abs. 1 bis 4, 18 Abs. 3, 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 EStG).▶NWB MAAAB-42571
▶Praxishinweise: In Anlehnung an den Begriff des Teilbetriebs bei Gewerbebetrieben liegt eine selbständige Teilpraxis vor, wenn diese mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet ist und organisatorisch einen in sich geschlossenen und für sich lebensfähigen Teil der gesamte Praxis darstellt. Bei einer Arztpraxis kann von Teilpraxen gesprochen werden, wenn die Tätigkeiten so wesensverschieden sind, dass von ein...