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Einkommensteuer; | Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Miteigentum an Grundstücken (§§ 21 Abs. 2, 12 Nr. 1 EStG)
Für die - anteilige - steuerrechtliche Zurechnung der Einkünfte sind grds. die zivilrechtlichen Beteiligungsverhältnisse maßgebend, und zwar auch in den Fällen, in denen der Tatbestand der Einkünfteerzielung durch Wohnen im eigenen Haus i. S. von § 21 Abs. 2 EStG von mehreren gemeinschaftlich erfüllt wird. Eine abweichende Vereinbarung hinsichtlich der Verteilung der Einnahmen und Ausgaben (z. B. entsprechend den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen) ist steuerrechtlich dann zu beachten, soweit in ihr keine Verwendung des Einkommens zu sehen ist, sondern sie ihren Grund im Gemeinschaftsverhältnis hat (). Eine familienrechtliche Unterhaltspflicht eines Miteigentümers gegenüber anderen Miteigentümern ist für die einkommensteuerrechtliche Zuordnung der Einkünfte unbeachtlic...