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Zuwendungen an eine noch nicht rechtsfähige Versorgungskasse als Betriebsausgaben
Die fehlende Rechtsfähigkeit einer Unterstützungskasse steht nach dem (n. v.) einem Betriebsausgabenabzug nach § 4d EStG nicht entgegen.▶VT 158/03
▶Praxishinweise: Unterstützungskassen müssten zwar rechtsfähig sein. Ein sog. Vorverein genüge aber – wie bei Pensionskassen – den mit dem Rechtsfähigkeitserfordernis verbundenen Zwecken, nämlich das Kassenvermögen und die Versorgungsleistungen zu sichern und zugleich eine vermögensmäßige Trennung dieses Vermögens von dem Vermögen des Trägerunternehmens zu gewährleisten. Dies gelte umso mehr, als § 4d EStG selbst die Rechtsfähigkeit der Unterstützungskasse nicht ausdrücklich verlange. Der BFH nimmt insoweit Bezug auf die Entscheidung vom - I R 33/00 (BFH/NV 2001 S. 1300).