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Einbringung eines Einzelunternehmens als Sacheinlage in eine GmbH
Ein StB verletzt seine Pflichten aus dem Steuerberatervertrag, wenn er seinem Mandanten, der ein Einzelunternehmen betreibt und über kein sonstiges Vermögen verfügt, aus steuerlichen Gründen die Gründung einer GmbH und die Einbringung seines Einzelunternehmens als Sacheinlage in die GmbH empfiehlt, ohne sich vorher zu vergewissern, ob der Wert des Einzelunternehmens das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht. Er begeht eine weitere Pflichtverletzung, wenn er in die von ihm erstellte Einbringungsbilanz Forderungen seines Mandanten gegen Kunden zum Nennwert einsetzt, ohne sich vorher zu vergewissern, ob die Forderungen vollwertig sind (§§ 254, 280 BGB, §§ 5 Abs. 4 Satz 2, 8 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG; , GmbHR 2003 S. 1440).▶VT 51/04