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Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
Im Hinblick auf die Globalisierung und Internationalisierung der Kapitalmärkte sowie die Fortsetzung der bisherigen Reformarbeiten (Corporate Governance Kodex, Transparenz- und Publizitätsgesetz vom sowie Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes [sog. 10-Punkte-Programm vom ]) wird nun in der dritten Stufe der bedeutendste Teil der Aktienrechtsreform durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen die Reformen des aktienrechtlichen Anfechtungsrechts, das Recht der Aktionäre zur Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Organe der AG sowie die Vereinfachung der Hinterlegung bzw. Anmeldung für die Teilnahme an der Hauptversammlung (HV). Das UMAG, welches überwiegend zum in Kraft tritt, sieht
Regelungen zum Frage- und Rederecht in der HV vor und übernimmt ferner für
besondere Beschlussgegenstände das bewährte gerichtliche Freigabeverfahren aus dem UmwG.
Weiterhin ist vorgesehen eine Erleichterung der Klagedurchsetzung durch eine Minderheit und
die Vermeidung einer missbräuchlichen Rechtsausnutzung der Anfechtungsklage durch ein gerichtliches Vorverfahren zur Haftungsklage (Zulassungsverfahren).