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Vorschau auf das Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
I. Zweck des Gesetzentwurfs
Der derzeit vorliegende Diskussionsentwurf des KapMuG, der wie die übrigen Gesetze des von der Bundesregierung am vorgestellten 10-Punkte-Programms zur Stärkung der Unternehmensintegrität und zur Verbesserung des Anlegerschutzes (abrufbar unter „ www.bundesregierung.de”, Themen, Link „Corporate Governance” in „Handels- u. Wirtschaftsrecht”) Anfang 2005 in Kraft treten soll, präsentiert ein neues Verfahrensgesetz, das geschädigten Kapitalanlegern verbesserte Möglichkeiten zur kollektiven Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen einräumen soll. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom wurde mit Stand nochmals überarbeitet und beinhaltet einige Klarstellungen, aber auch Verschärfungen.
II. Regelungen im Überblick
Bedingt durch die bislang sehr hohen Prozessrisiken und -kosten wegen aufwendiger Beweisaufnahmen und teueren Sachverständigengutachten stand die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bislang häufig in einem Missverhältnis zum Aufwand. Der Entwurf des KapMuG sieht deshalb die Einführung von Musterverfahren vor, in denen die Klagen von Anlegern gebündelt werden. Danach kann jeder geschädigte Anleger, wenn er u. a. einen Schad...