Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auskunftsersuchen über Spekulationsgewinne bis zur BVerfG-Entscheidung auf Eis
Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen steht bekanntlich vor dem BVerfG wegen etwaiger struktureller Vollzugsdefizite auf dem Prüfstand (sog. „Tipke-Verfahren”). Der Versuch, diese Vollzugsdefizite in der Praxis durch die „Steufa” abzubauen, ist nun jedenfalls bis zur Entscheidung des BVerfG durch einen aktuellen zumindest deutlich gehemmt worden.
In dem zu entscheidenden Fall richtete das FA für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung im Rahmen eines Pilotverfahrens an eine Kreissparkasse ein Auskunftsersuchen im Besteuerungsverfahren gem. § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der AO i. V. mit § 93 AO zum Zwecke der „Erteilung von Auskünften aus sämtlichen Wertpapierabrechnungen und Orderaufträgen über Veräußerungsgeschäfte für in- und ausländische Aktien und Fondsanteile von Kunden für die Zeit vom bis zum , soweit diese den sog. „Neuen Markt” (hierbei Neuemissionen nach dem ) betreffen und zwar hierbei sämtliche Veräußerungsgeschäfte, die unter Einbeziehung der hierzu gehörigen Käufe der Wertpapiere zu einem Spekulationsgewinn von mindestens 1 000 DM aus einem einzelnen Veräußerungsgeschäft geführt haben und von einer natürlichen Person getätigt worden sind…” (siehe dazu auch schon...