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Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken
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Der (StuB 2001 S. 1143) entschieden, dass die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen durch den Unternehmer nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze als sachgerechte Schätzung i. S. des § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen ist. Im Urteilsfall hat der Unternehmer Erhaltungsleistungen für sein Grundstück (im Wesentlichen für einen Fernwärmeanschluss) bezogen. Der BFH weist darauf hin, dass bei richtlinienkonformer Auslegung ein den Vorgaben des Art. 17 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie entsprechendes Aufteilungsverfahren als sachgerecht i. S. des § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen ist, das objektiv nachprüfbar nach einheitlicher Methode die beiden Nutzungsteile eines gemischt verwendeten Gegenstands oder einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet. Die Aufteilung nach Umsätzen („Pro-rata”-Regelung) ist nach Ansicht des BFH damit stets als sachgerechte Schätzung anzuerkennen. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des o. b. BFH-Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Für die Aufteilung von Vorsteuern bei gemischt genutzten Grundstücken, die sowohl mit Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug berecht...