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Neuerungen zur Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
I. Modernisierung der Verfahren zur Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
Durch das am in Kraft getretene (Erste) Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat wurden insbesondere die Verfahrensvorschriften zur Aufsichtsratswahl nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) modifiziert. Die neu gefassten Wahlordnungen zum MitbestG sind zum in Kraft getreten. Nunmehr wurde die Modernisierung der Verfahren zur Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat mit einem neuerlichen Gesetz konsequent weiterverfolgt.
Das zwischenzeitlich in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat umfasst im Wesentlichen Änderungen im Mitbestimmungsergänzungsgesetz (MitbestErgG) und löst das Betriebsverfassungsgesetz 1952 (BetrVG 1952) durch das neue Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) ab. Hinzu kommen kleinere Änderungen im MitbestG, im MitbestErgG und im Montan-Mitbestimmungsgesetz, welche u. a. das Verfahren für die Wahl der Arbeitnehmervertreter vereinfachen und straffen sollen. Die durchgeführte Reform soll die Anwendung der Mitbestimmungsvorschriften erleichtern und die Unsicherheiten beseitigen, die durch die Rechtsprechung nicht vollständig ausgeräumt werden konnten.
II. Das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
Das zum in Kraft getretene DrittelbG ist an die...