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Vollkonsolidierung von Zweck- und Objektgesellschaften: Änderung der FASB Interpretation No. 46
Als Reaktion auf den „Enron-Skandal” (vgl. Zimmermann, StuB 2002 S. 573) hat das US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) im Vorjahr „FASB Interpretation No. 46 – Consolidation of Variable Interest Entities” veröffentlicht (zu einem ersten Überblick siehe StuB 2002 S. 815). Nach diesem verbindlichen US-GAAP-Standard sind Zweck- und Objektgesellschaften beim primär begünstigten Betreiber voll zu konsolidieren, und zwar unabhängig vom Beteiligungsausmaß. Transaktionen zwischen dem Betreiber und der Gesellschaft sind daher nicht gewinnwirksam. FASB Interpretation No. 46 verwendet für Zweck- und Objektgesellschaften den Begriff „variable interest entities” (bisher auch als „special purpose entities” bezeichnet).
Zweck- und Objektgesellschaften dienen meist der Auslagerung verschiedener Geschäftsbereiche, die keine Kernkompetenzen des Unternehmens darstellen (z. B. Forschung, Leasing, Finanzierung, Beteiligungsverwaltung oder Mitarbeiterversorgungsfonds). Aufgrund der Vollkonsolidierungspflicht werden alle Verluste und Verpflichtungen in den Jahresabschluss des Betreibers aufgenommen, auch wenn sie diesen nur indirekt über die Zweck- und Objektgesellschaft treffen. De...