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IAS Improvement Project: Neufassung von IAS 10 (Ereignisse nach Bilanzstichtag)
In IAS 10 kommt es nur zu wenigen Anpassungen. IAS 10 n. F. para 10 f. enthält eine Klarstellung zur Bilanzierung von Gewinnausschüttungen. Eine Verbindlichkeit darf erst angesetzt werden, wenn Gewinnausschüttungen (Dividenden) beschlossen und erklärt wurden. Die Verbindlichkeit entsteht daher in jenem Zeitpunkt, in dem die Höhe der Gewinnausschüttung feststeht und vom Unternehmen nicht mehr beeinflusst werden kann.
Werden Dividenden zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellungstag erklärt, dann ist dies im Anhang zu erläutern (ein unmittelbarer Vermerk unter dem Bilanzgewinn in der Bilanz ist nicht mehr zulässig).