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Mögliche Änderungen im Bereich der Besteuerung unternehmerischer Aktivitäten
Nach den vorgesehenen Änderungen von § 7 Abs. 1 und 2 EStG soll die AfA in diesen Fällen nur noch zeitanteilig vorgenommen werden können.
Zur Vermeidung der Kollision mit EG-Normen soll die neu konzipierte Regelung des § 8a KStG zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung mit Wirkung für nach dem beginnende Wirtschaftsjahre allgemein, d. h. u. a. auch im Verhältnis inländischer Kapitalgesellschaften zu ihren inländischen Gesellschaftern anwendbar sein.
Bei Bezug von nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei zu belassenden Gewinnausschüttungen sowie von nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei zu belassenden Veräußerungsgewinnen und diesen gleichzusetzenden Vermögensmehrungen sollen künftig in jedem Fall auf 5 v. H. pauschalierte Betriebsausgaben ohne Rücksicht auf deren tatsächliche Höhe berücksichtigt werden.
Das inzwischen auch vom Bundesrat am verabschiedete Steueränderungsgesetz 2003 (StÄndG 2003) und die gegenwärtig noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren über die vom Bundestag verabschiedeten Entwürfe eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (HBeglG 2004), eines Gewerbesteuerreformgesetzes (GewStRefG) und eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (St...