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Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2 Abs. 3 EStG
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Der (BStBl II S. 552 = StuB 2001 S. 665; vgl. Eggers, StuB 2001 S. 755) führt in den Entscheidungsgründen aus, dass die Vorschrift des § 2 Abs. 3 Satz 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 nicht dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspricht, weil die grundsätzliche Abziehbarkeit entstandener Verluste nicht in Frage gestellt, sondern nur beschränkt und zeitlich gestreckt wird.
Zwischenzeitlich hat das FG Berlin in einem Verfahren (Beschluss vom - 6 B 633/01) Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 2 Abs. 3 Satz 3 EStG gewährt. Gegen den Beschluss ist beim BFH Beschwerde eingelegt worden. Auch das FG Düsseldorf hat in den Beschlüssen vom - 3 V 5245/01 (StuB 2002 S. 401) und vom - 3 V 4838/01 A Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 2 Abs. 3 Satz 3 EStG gewährt. Auch hiergegen ist beim BFH Beschwerde eingelegt worden. In der Hauptsache ist derzeit noch kein Verfahren anhängig. Aus diesem Grunde ist über anhängige Einsprüche weiterhin in allen Fällen, in denen die Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 EStG angezweifelt wird, ohne Gewä...