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ED 7 Financial Instruments: Disclosures
I. Zielsetzung und Anwendungsbereich
Am veröffentlichte das IASB mit ED 7 „Financial Instruments: Disclosures” seinen Entwurf zur Neugestaltung der Ausweisanforderungen für Finanzinstrumente. Mit ED 7 werden die Anforderungen aus den Rechnungslegungsstandards IAS 30 „Disclosures in the Financial Statement of Banks and Similar Financial Institutions” und der sich auf den Ausweis beziehende Teil von IAS 32 „Financial Instruments: Presentation and Disclosure” überarbeitet und erweitert. Ein IFRS soll künftig alle Angabepflichten, die Finanzinstrumente betreffen, zusammenfassen. Zudem ergeben sich Änderungen bestehender Standards (ED 7.B3-11). Das vom IASB verfolgte Konzept, keine Branchenstandards zu erlassen, wird hierdurch weiterverfolgt.
Grundsätzlich soll der Adressat durch die zusammengefassten und überarbeiteten Ausweisvorschriften verstärkt unterstützt werden, die Bedeutung von Finanzinstrumenten für die Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens (ED 7.9) und das von ihnen ausgehende Risiko (ED 7.32) künftig besser einschätzen zu können. Auch soll ein verbesserter Einblick in die Vermögenslage des Unternehmens ermöglicht werden, indem erweiterte Angaben zum Eigenkapital gefordert werd...